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BFH, 22.05.2015 - VII B 106/14 |
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Verfahrensgang
- BFH, 22.05.2015 - VII B 106/14
- BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15
Wird zitiert von ...
- BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15
Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO - …
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2015 VII B 106/14 wird als unzulässig verworfen.Mit Beschluss vom 22. Mai 2015 VII B 106/14 hat der Senat die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2014 11 K 11268/13 als unbegründet zurückgewiesen.
Es ist weder dargelegt noch erkennbar, dass der erkennende Senat diese Tatsachen --sofern sie für die Zulassungsgründe gemäß § 115 Abs. 2 FGO von Bedeutung sind-- im Rahmen seiner Beschwerdeentscheidung VII B 106/14 unberücksichtigt gelassen hat.